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Lassen Sie sich den RSAB doch vom Staat bezahlen!

Für Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen stellt die Bundesregierung in diesem Jahr 356 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung. Durch das sogenannte „De-minimis"-Programm werden die Bereiche Sicherheit und Umwelt der Unternehmen unterstützt.

Das De-Minimis-Programm fördert u.a. fahrzeugbezogene Maßnahmen: Anschaffung von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug (Dachplanenhubvorrichtungen), sprich den RSAB.

Wer wird gefördert?

Dem Grunde nach zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeugen sind.

Wie wird gefördert?
Zunächst ist ein form- und fristgerechter vollständiger Antrag erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde (BAG) erfolgt ggf. eine Budgetzusage (in Form eines Zuwendungsbescheides auf der Grundlage des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages). Der Antragsteller kann im Rahmen des zugesagten Budgets förderfähige Maßnahmen durchführen.

Wichtig: Die Auszahlung einer Förderung kann erst danach in einem 2. Schritt durch die form- und fristgerechte Einreichung eines Verwendungsnachweises (Antrag auf Auszahlung) eingeleitet werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm De-minimis erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag ergibt sich aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der (zum 30. September des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen) berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge, höchstens jedoch 33.000 Euro.

Das zulässige Gesamtgewicht der Kraftfahrzeuge muss mindestens 12 t betragen und die Fahrzeuge müssen ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sein.

Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller zwar aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (wie z.B. Miete/ Leasing) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht auf diesen zugelassen sind, nicht berücksichtigt.

Wie beantrage ich die Förderung?
Anträge zur Förderperiode 2012 müssen bis zum 28. Februar 2012 bei der BAG vorliegen. Für das Jahr 2012 können die Anträge ab dem 01. Oktober beim Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt nach Eingang des vollständigen Antrags, frühestens jedoch am 01.01.2012. Die Antragsbearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs. Maßgeblich ist das Datum, zu welchem der Antrag vollständig bei der Bewilligungsbehörde vorliegt.

Das Bundesamts für Güterverkehr (BAG) hat auf der Website www.bag.bund.de weitere Informationen und Downloads zum Förderprogramm bereit gestellt.

Merkblatt "De-Minimis"
Ausfüllanleitung "De-Minimis"
Antragsvordruck "De-Minimis" 2012
Elektronische Antragstellung
Branchenverzeichnis
Muster einer Zulassungsbescheinigung

Zudem hat das BAG unter der Service-Nummer (0221) 5776-2699 eine Hotline eingerichtet. Via E-Mail können Sie an info.foerderprogramme@bag.bund.de Fragen zum Förderprogramm stellen.

Bei Fragen und Unklarheiten bezüglich der De-Minimis Förderung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.