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K & M GmbH
Zum Hottenbergsfeld 11
33165 Lichtenau-Henglarn
Vertrieb: +49 22 41 / 168 31 73
Technik: +49 52 92 / 15 21
E-Mail: mail@rsab.de
Gefahr durch Eisplatten - Eiskalt erwischt!
Bis zu zwei Meter lange und einen halben Meter breite Eisschollen lösen sich von Lkw-Planen. Diese wiegen nicht selten 100 kg und stellen für die Verkehrsteilnehmer ein nicht einzuschätzendes Risiko dar und führen immer wieder zu schweren Unfällen. Bedauerlicherweise forderten diese Eisplatten auch im letzten Winter wieder ein Menschenleben, sehr viele Verletzte und enorme Sachschäden.
So ist das Leben als Lkw-Fahrer oft hart. Besonders im Winter ist es eine halsbrecherische Angelegenheit bei Minustemperaturen auf den vier Meter hohen Auflieger zu klettern um zu versuchen, die Eisplatten zu lösen und herunter zuschieben.
Fast jeder in der Branche weiß, dass es in der Praxis fast unmöglich ist!
Ein Blick ins Gesetz..
Per Gesetz ist der Fahrer dazu verpflichtet Eisplatten von seinem Lkw-Dach zu entfernen!
In der kalten Jahreszeit steigt das Risiko für Lkw-Fahrer, wegen herabfallender Eisplatten eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Die Polizei hat ein Auge auf die ungebetenen Dachlasten. Wer durch Eis und Schnee auf dem Lkw auffällt, muss – nicht nur bei einem Unfall – mit Konsequenzen rechnen.
| Tatbestand | Gesetz | Folge | Punkte |
|---|---|---|---|
|
Ein Lkw verliert während der Fahrt Eisstücke oder feste Schneereste von seiner Ladefläche oder vom Dach ohne dabei jemanden zu behindern oder zu beschädigen. |
$ 23 Abs. 1 StVo, |
25 Euro |
0 |
|
Ein Lkw verliert während der Fahrt Schnee oder Eis von seinem Aufbau oder der Lkw-Plane, wobei diese in den nachfolgenden Verkehr behindern. |
$ 23 Abs. 1 StVo, |
80 Euro |
3 |
|
Ein Lkw verliert während der Fahrt Eisbrocken oder feste Schneelasten von seinem Fahrzeugdach, wodurch es zu einem Unfall kommt. |
$ 23 Abs. 1 StVo, |
120 Euro |
3 |
|
Ein Llw verliert während der Fahrt Eisstücke oder feste Schneereste von seiner Ladefläche oder vom Dach, wodurch es zu einem Unfall kommt und Personen verletzt werden. |
§ 229 StGB |
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
5 |
|
Ein Lkw verliert während der Fahrt Eisstücke oder feste Schneereste von seiner Ladefläche oder vom Dach, wodurch es zu einem Unfall kommt und Personen getötet werden. |
§ 222 StGB |
Freiheitsstrafe |
5 |
Anhand der Tabelle wird schnell deutlich, dass es sich nicht um einen Kavaliersdelikt handelt. Der Verlust von Schnee und Eis wird von der Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld, über saftige Punkte bis hin zur fahrlässigen Körperverletzung oder sogar fahrlässiger Tötung geahndet.
Die Verantwortung trägt nicht immer nur der Fahrer. Auch Unternehmer und/oder Fuhrparkleiter können unter Umständen im Rahmen der Halterverantwortlichkeit belangt werden.





