FÖRDERPROGRAMM DE-MINIMIS 2024

Die Antragsfrist beginnt am 05. Februar 2024 und endet am 31. Mai 2024

Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm "De-minimis" erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je Antragsteller ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2023 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 Euro.

Dem Antragsteller/der Antragstellerin wird mit Zuwendungsbescheid ein Budget bewilligt, welches er/sie innerhalb des Bewilligungszeitraumes beliebig für Maßnahmen nach der Anlage zur Nummer 2 der Förderrichtlinie (Maßnahmenkatalog) verwenden kann.

Wer seinen Fuhrpark in Sachen Sicherheit optimieren möchte, kann sich über die De-Minimis-Richtlinie entsprechende Investitionskosten bezuschussen lassen. Das RSAB-System zur Verhinderung von Eisplatten auf LKW-Planen ist im Rahmen dieses Programms voll förderfähig (Punkt 1.3 Dachplanenhubvorrichtungen Systeme zur Beseitigung gefährlicher Dachlasten).

Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Antragseingang und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durchgeführt sein.

Hinweis: Alle notwendigen Informationen und Anträge finden Sie unter: