EIN BLICK INS GESETZ

Wer durch Eis und Schnee auf dem Lkw auffällt, muss – nicht nur bei einem Unfall – mit Konsequenzen rechnen, denn die Polizei ist bei den ungebetenen Dachlasten äußerst wachsam. Sie weiß um die Gefahr die auf den Dächern der Lkw lauert.

Der ab dem 01.05.2014 geltende neue Bußgeldkatalog für Lkw macht das deutlich. Bei jedem nicht von Eis und Schnee befreiten Lkw-Dach gibt es 1 Punkt und je nach Gefährdung ein Bußgeld zwischen 60 und 75 €.

Tritt jedoch eine konkrete Schädigung ein, wie z.B. fahrlässige Körperverletzung- oder Tötung, wird die Angelegenheit immer vor Gericht verhandelt und das Strafmaß kann ungleich höher sein. Nach dem neuen Punktesystem wird die Fahrerlaubnis bereits bei 8 Punkten entzogen.

Der Fahrer steht hier vor einem großen Problem. Er darf laut Berufsgenossenschaft nicht ohne Weiteres auf das 4 Meter hohe Dach klettern, ist aber per Gesetz dazu verpflichtet, sein Lkw-Dach vor der Abfahrt frei von Eis uns Schnee zu befreien.