FÖRDERPROGRAMM UMWELTSCHUTZ UND SICHERHEIT 2026
Die Antragsfrist beginnt am 14. April 2026 und endet am 31. August 2026!
Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je Antragsteller ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2025 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 Euro.
Wer seinen Fuhrpark in Sachen Sicherheit optimieren möchte, kann sich über die De-Minimis-Richtlinie entsprechende Investitionskosten bezuschussen lassen. Das RSAB-System zur Verhinderung von Eisplatten auf LKW-Planen ist im Rahmen dieses Programms voll förderfähig und unter den Punkten Dachplanenhubvorrichtungen (Kategorie Umweltschutz) und Roof Safety Air Bag (Kategorie Sicherheit) der Förderrichtlinie aufgeführt..
Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags per Bescheid und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, spätestens jedoch bis zum 31.12.2025 durchgeführt sein.
Hinweis: Alle notwendigen Informationen und Anträge finden Sie unter: