FÖRDERPROGRAMM UMWELTSCHUTZ UND SICHERHEIT 2025

Die Antragsfrist beginnt am 04. August 2025 und endet am 01. September 2025

Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je Antragsteller ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2024 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 Euro.

Wer seinen Fuhrpark in Sachen Sicherheit optimieren möchte, kann sich über die De-Minimis-Richtlinie entsprechende Investitionskosten bezuschussen lassen. Das RSAB-System zur Verhinderung von Eisplatten auf LKW-Planen ist im Rahmen dieses Programms voll förderfähig (Punkt 1.3 Dachplanenhubvorrichtungen Systeme zur Beseitigung gefährlicher Dachlasten).

Für eine Förderung müssen die Maßnahmen nach Bewilligung des Antrags per Bescheid und bis spätestens fünf Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, spätestens jedoch bis zum 31.12.2025 durchgeführt sein.

Hinweis: Alle notwendigen Informationen und Anträge finden Sie unter: