RÜSTEN SIE IHREN FUHRPARK KOSTENLOS NACH
Das De-Minimis-Programm fördert u.a. fahrzeugbezogene Maßnahmen: Anschaffung von zusätzlichen, überobligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug (Dachplanenhubvorrichtungen, Punkt 1.3 der Förderrichtlinie), sprich den RSAB.
Die De-minimis Förderung kann sowohl für eine Ausstattung Ihrer Neufahrzeuge, als auch für eine Nachrüstung des bestehenden Fuhrparks eingesetzt werden. Viele Kunden haben dadurch Ihre Fahrzeuge in den letzten Jahren kostenlos mit dem RSAB ausgestattet!
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung von Maßnahmen nach dem Förderprogramm "De-minimis" erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung und beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag je Antragsteller ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von bis zu 2.000 Euro multipliziert mit der Anzahl der zum 01. Dezember 2022 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.
Der absolute Förderhöchstbetrag beträgt höchstens 33.000 Euro.
Hinweis: Bei der Berechnung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages werden Fahrzeuge, die dem Antragsteller zwar aufgrund einer Nutzungsvereinbarung (wie z. B. Miete/ Leasing) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht auf ihn zugelassen sind, nicht berücksichtigt.
Wer wird gefördert?
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die
- zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und
- zum 01. Dezember 2022 Eigentümer/in oder Halter/in von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen sind.
Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.
Wie wird gefördert?
Zunächst ist ein form- und fristgerechter vollständiger Antrag auf elektronischem Weg über das eService-Portal einzureichen. Während der Antragsfrist vom 9. Januar 2023 bis 02. Oktober 2023 können Sie bis zu fünf Anträge stellen (ein Erstantrag und vier Folgeanträge).
Anhand der Angaben im Erstantrag Teil A1 (keine Verbundunternehmen) oder Teil A 2 (Verbundunternehmen) und der beigefügten Nachweise zu den mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen wird Ihr unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag ermittelt.
Dabei können Sie im Antrag zwischen den nachfolgenden Möglichkeiten wählen:
- Sie beantragen eine Zuwendung in voller Höhe Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages
oder
- Sie beantragen eine Zuwendung in geringerer Höhe und behalten sich die Beantragung weiterer Zuwendungen bis zur Ausschöpfung Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages für spätere Folgeanträge vor.
Sollte die im Erstantrag beantragte und mit Zuwendungsbescheid bewilligte Zuwendung nicht vollständig aufgebraucht worden sein (Verzicht, Zeitablauf), können Sie mit bis zu vier Folgeanträgen Teil B eine weitere Zuwendung bis zum Erreichen Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag beantragen.
Alle notwendigen Informationen und Anträge finden Sie unter: BAG De-Minimis 2023
Quelle: www.bag.bund.de